Seit 1996 bleiben Steuern, Recht und Nachfolge bei uns in einer Hand.
Steuerberater und Rechtsanwälte sitzen hier am selben Tisch — von der laufenden Buchhaltung über die Betriebsprüfung bis zur Übergabe an die nächste Generation. Für inhabergeführte Unternehmen, Praxen und Familienvermögen in Südbaden.
In dritter GenerationBertoldstraße 44 · Freiburg
Ein Haus, in dem Akten nicht wandern.
Hans-Peter Ritter gründete die Kanzlei 1996 in der Bertoldstraße — zunächst als reine Steuerberatung, mit vier Mitarbeitern und einem Mandantenstamm aus dem Breisgauer Handwerk. Seit 2009 führen seine Söhne Jonas und Andreas Ritter die rechtliche Seite; 2018 kam Dr. Cornelia Ritter als Partnerin für Unternehmensnachfolge dazu.
Heute arbeiten 24 Menschen im Haus, die meisten seit über acht Jahren. Das ist der eigentliche Grund, warum Mandate hier ruhig laufen: Sie sprechen über Jahre mit derselben Person, und diese Person kennt Ihren Betrieb, nicht nur Ihre Zahlen.
Zwei Berufsbilder, ein Mandat.
Steuerliche und rechtliche Fragen lassen sich selten trennen. Bei uns führt ein Ansprechpartner das Mandat und holt die Kollegin oder den Kollegen dazu, sobald es nötig wird — ohne dass Sie Ihren Sachverhalt zweimal erzählen müssen.
Zahlen, Fristen und die Gespräche mit dem Finanzamt.
- Jahresabschluss und BuchhaltungFinanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse nach HGB, E-Bilanz und sämtliche Steuererklärungen. Auf Wunsch mit monatlicher Auswertung, die auch ohne Vorkenntnisse lesbar ist.
- Betriebsprüfung und RechtsbehelfBegleitung während der Prüfung, Schriftverkehr mit dem Finanzamt, Einspruch und Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.
- UnternehmensnachfolgeÜbergabe innerhalb der Familie oder an Dritte: Bewertung, Gestaltung der Verträge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Versorgung der übergebenden Generation.
- ExistenzgründungRechtsformwahl, Finanzplan für die Hausbank, Anmeldungen bei Finanzamt und Kammer — mit festem Honorar für das erste Jahr.
Verträge, Vermögen und die Vertretung vor Gericht.
- GesellschaftsrechtGründung und Umwandlung, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsführerverträge und die Begleitung von Beteiligungen bis zum Notartermin.
- Erbrecht und VermögensnachfolgeTestament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsfragen — die steuerliche Seite gleich mitgedacht.
- Arbeitsrecht für ArbeitgeberArbeitsverträge, Abmahnung und Kündigung, Aufhebungsvereinbarungen sowie die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Freiburg.
- Immobilien und GrundbesitzKauf- und Mietverträge, Grunderwerbsteuer, vermögensverwaltende Gesellschaften und die laufende Betreuung privater Bestände.
Vier Namen, die Sie erreichen.
Jedes Mandat hat eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner mit Durchwahl. Vertretung ist geregelt, aber sie ist die Ausnahme.
Unternehmensnachfolge, Bewertung, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Seit 2018 in der Kanzlei, zuvor neun Jahre in einer überörtlichen Sozietät in Stuttgart.
Fachanwalt für Steuerrecht. Betriebsprüfung, Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren, Selbstanzeige. Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft.
Fachanwalt für Erb- und für Handels- und Gesellschaftsrecht. Verträge, Umwandlungen, Erbengemeinschaften und die Vertretung vor dem Landgericht.
Gründete die Kanzlei 1996. Betreut heute ausgewählte Mandate im Handwerk und begleitet Übergaben, die er vor dreißig Jahren selbst aufgesetzt hat.
„Bei der Betriebsprüfung saß der Steuerberater neben dem Anwalt. Das hat uns ein Jahr gespart — und vermutlich deutlich mehr.“
Geschäftsführer eines Bauunternehmens52 Mitarbeiter, Landkreis Emmendingen. Mandant seit 2011, Name auf Wunsch nicht genannt.
Vor der ersten Rechnung wissen Sie, was kommt.
Steuerberatung rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab, anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG oder — wo es sinnvoll ist — nach Zeithonorar oder Pauschale. Welcher Weg für Ihren Fall gilt, halten wir vor Mandatsbeginn schriftlich fest.
Wenn wir Ihren Fall nicht sinnvoll begleiten können, sagen wir das im Erstgespräch und nennen Ihnen eine Adresse, die besser passt. Berechnet wird das Gespräch dann nicht.
Erstgespräch
45 Minuten, in der Kanzlei oder per Video. Sie erhalten eine Einschätzung und einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Bei Mandatserteilung rechnen wir den Betrag an.
Laufende Buchhaltung
Monatliche Pauschale je nach Belegzahl und Lohnfällen, jährlich überprüft. Für Betriebe bis 15 Mitarbeiter liegt sie typischerweise in dieser Spanne.
Anwaltliche Beratung
Zeithonorar für Gestaltung und Verhandlung. Gerichtliche Vertretung nach RVG, das Kostenrisiko besprechen wir vorher offen.
Nachfolge-Mandat
Festpreis über alle Stufen: Bestandsaufnahme, Bewertung, Steuergestaltung, Verträge und Begleitung bis zum Notartermin.
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz.
Schildern Sie in zwei Sätzen, worum es geht. Wir melden uns werktags binnen 24 Stunden zurück und sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können — auch, wenn eine andere Adresse die bessere ist.
Dienstag, 23. September
10:00 Uhr
bei Dr. Cornelia Ritter, Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge. 45 Minuten, auch als Videotermin.
Termin anfragenKanzlei
Ritter & Söhne
Bertoldstraße 44
79098 Freiburg im Breisgau
Telefon und Fax
0761 28 44 90
Fax 0761 28 44 99
kanzlei@ritter-soehne.example
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8–18 Uhr
Freitag 8–14 Uhr
Termine außerhalb nach Absprache
Anfahrt
Straßenbahn 1 und 3, Haltestelle Bertoldsbrunnen
Parkhaus Schlossberg, 4 Minuten zu Fuß
Aufzug bis in die 2. Etage